Förderung und Finanzierung
Einspeisevergütung
steuerliche Beratung
technische Beratung

Das Programm "Solarstrom Erzeugen" bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
Langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen
Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre
Flexibilität durch die Möglichkeit, ausstehende Darlehens(teil-)beträge jederzeit und ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzahlen zu können
Kombinationsmöglichkeit mit anderen öffentlichen Mitteln (nicht mit anderen KfW-Programmen)

Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B.
Privatpersonen
Gemeinnützige Investoren
private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Freiberufler
Landwirte

Was wird finanziert?

Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland:
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR

einschließlich der Kosten für:
Messeinrichtungen
Planung
Montage und
die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)

Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer "Solarfonds" GmbH & Co. KG).



Bei der Konzeptionierung, technischen Planung, Finanzierung, steuerlichen und rechtlichen Aspekten (mit Hilfe von fachlich qualifizierten Steuerberatern und Rechtsanwälten) helfen wir Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an!!!



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