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Das Programm "Solarstrom Erzeugen" bietet Ihnen entscheidende Vorteile: Langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre Flexibilität durch die Möglichkeit, ausstehende Darlehens(teil-)beträge jederzeit und ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückzahlen zu können Kombinationsmöglichkeit mit anderen öffentlichen Mitteln (nicht mit anderen KfW-Programmen)
Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B. Privatpersonen Gemeinnützige Investoren private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Landwirte
Was wird finanziert?
Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR
einschließlich der Kosten für: Messeinrichtungen Planung Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen)
Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer "Solarfonds" GmbH & Co. KG).
Bei der Konzeptionierung, technischen Planung, Finanzierung, steuerlichen und rechtlichen Aspekten (mit Hilfe von fachlich qualifizierten Steuerberatern und Rechtsanwälten) helfen wir Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an!!! |
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